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Künstliche Intelligenz, Automatisierung, Digitalisierung – der Strukturwandel ist längst Realität. Geschäftsmodelle verändern sich rasant, Tätigkeiten verschwinden oder wandeln sich grundlegend. Wer heute wettbewerbsfähig bleiben will, muss konsequent in Weiterbildung investieren.
Doch viele Unternehmen – insbesondere KMU – stehen vor der Frage:
Wie sollen wir das finanzieren?
Die Antwort liefert der Staat mit dem Qualifizierungschancengesetz. Es ermöglicht Unternehmen und Beschäftigten eine attraktive Weiterbildungsförderung – mit Zuschüssen von bis zu 100 % der Lehrgangskosten und erheblichen Lohnkostenzuschüssen.
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit.
Ziel des Gesetzes ist es, Unternehmen und Beschäftigte beim Strukturwandel zu unterstützen – insbesondere durch:
Im Kern geht es darum, Beschäftigte fit für die Zukunft zu machen – bevor Qualifikationen veralten.
1️⃣ Fachkräftesicherung statt Fachkräftemangel
Statt neue Mitarbeiter teuer zu rekrutieren, qualifizieren Sie Ihre eigenen Talente weiter.
2️⃣ Massive Kosteneinsparung
Die Agentur für Arbeit übernimmt einen Großteil der Lehrgangskosten – plus Lohnkostenzuschuss während der Weiterbildung.
3️⃣ Wettbewerbsfähigkeit stärken
Digitalisierung, neue Technologien oder Prozessoptimierung – Weiterbildung ist Ihr strategischer Hebel.
4️⃣ Mitarbeiterbindung erhöhen
Investitionen in Qualifikation steigern Motivation und Loyalität.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten.
UnternehmensgrößeLehrgangskostenLohnkostenzuschussKleinstunternehmen (<10 MA)bis zu 100 %bis zu 75 %Kleine Unternehmen (<50 MA)bis zu 100 %bis zu 75 %Mittlere Unternehmen (<250 MA)bis zu 50–60 %bis zu 50–60 %Großunternehmen (≥250 MA)bis zu 25–50 %bis zu 25–50 %
👉 Bei Tarifbindung oder Betriebsvereinbarung kann die Förderung zusätzlich steigen.
👉 Für besonders vom Strukturwandel betroffene Branchen gelten Sonderregelungen.
Fazit: Gerade KMU profitieren massiv vom Qualifizierungschancengesetz.
Damit eine Weiterbildung gefördert wird, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:
✔ Weiterbildung dauert mehr als 120 Stunden
✔ Maßnahme ist AZAV-zertifiziert
✔ Der Bildungsträger ist nach AZAV zugelassen
✔ Die letzte geförderte Weiterbildung liegt mindestens 2 Jahre zurück
✔ Die Maßnahme vermittelt neue, zukunftsrelevante Kompetenzen
✔ Weiterbildung geht über rein arbeitsplatzbezogene Anpassung hinaus
Die AZAV-Zertifizierung stellt sicher, dass Qualität und Förderfähigkeit gegeben sind.
Gerade im Kontext von Digitalisierung und Transformation ist das Qualifizierungschancengesetz ein strategischer Gamechanger.
❌ Weiterbildung starten, bevor Antrag gestellt ist
❌ Nicht zertifizierte Anbieter wählen
❌ Zu kurzfristige Planung
❌ Reine Produktschulungen einreichen
Eine frühzeitige Abstimmung mit der Agentur für Arbeit verhindert Ablehnungen.
Wer Weiterbildung systematisch nutzt, wird zum Gewinner des Strukturwandels.
Das Qualifizierungschancengesetz bietet die finanzielle Basis dafür.
Ob Geschäftsführer, HR-Verantwortlicher oder ambitionierter Mitarbeiter – das Qualifizierungschancengesetz ist eine historische Chance.
👉 Prüfen Sie jetzt Ihre Fördermöglichkeiten bei der Agentur für Arbeit und sichern Sie sich staatliche Unterstützung für Ihre Weiterbildung.
Die Zukunft gehört denen, die lernen.
Dank meiner Erfahrung mit Behördenanträgen übernehme ich den bürokratischen Aufwand für Sie.
Sichern Sie sich jetzt einen persönlichen Beratungstermin.